Wir erstellen Ihre Betriebskostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung zu erstellen gehört zu den jährlichen Pflichten eines Vermieters. Die Abrechnung zu erstellen kostet nicht nur Zeit sondern Bedarf auch aktueller Kenntnisse über Verordnungen und Gesetze, um eine korrekte Abrechnung für Sie und Ihre Mieter zu erstellen.

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen:

  • Wie erfolgt die Abrechnung wenn nicht jede Wohnung über separate Zähler verfügt?
  • Wie werden die Kosten für Allgemeinstrom aufgeteilt?
  • Welche Kosten muss der Mieter tragen und welche Kosten fallen auf den Vermieter?
  • Was ist ein Verteilungsschlüssel und wie werden diese festgesetzt?
  • Welche Fristen muss ich als Vermieter beachten, um eine Nebenkostenabrechnung beim Mieter einzureichen?

Wir erstellen für Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung. Durch zeitgemäßen Medieneinsatz sind wir dabei nicht ortsgebunden und übernehmen Ihren Auftrag gerne für Kunden aus dem ganzen Bundesgebiet.
Stellen Sie uns Ihre Unterlagen als Scan, PDF, JPG, … zur Verfügung, damit wir die Betriebskostenabrechnung für Sie vornehmen können.
Um Ihre Rechnungen und Dokumente vertraulich an uns zu senden, stellen wir Ihnen entsprechende Upload-Möglichkeiten zur Verfügung.
Der Rückversand unserer Nachrichten an Sie erfolgt ebenfalls auf sicherem Weg.

Die Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung erstellen wir gemäß BGB, §556 ff. u. a.:

  • Vereinbarungen über Betriebskosten
  • Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
  • Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  • Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

bzw. nach der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenverordnungV), insbesondere §7 ff. :

  • Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
  • Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
  • Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
  • Kostenverteilung in Sonderfällen
  • Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel

sowie nach der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV)

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um uns und unseren Service kennenzulernen! Wir erstellen für Sie Ihre Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung oder Ihr Haus.